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Freitag, 27. März 2009
"Eine große Ehre Veranstaltungsort dieses Verfassungsjubiläums zu sein"
Rede von Oberbürgermeisterin Roth zum Festakt 160 Jahre Paulskirchenverfassung
Anrede,
vor mehr als zehn Jahren, hat an dieser Stelle ein herausragender Verfassungsrechtler eine der wichtigsten verfassungsrechtlichen Fragen unserer Zeit angesprochen, die auch nach einer Dekade nichts von ihrer Aktualität verloren hat.

Es war der damalige Bundespräsidenten Roman Herzog, er stellte fest: "Städte und Regionen müssen ein Höchstmaß an Handlungsfreiheit bekommen. Die Demokratie ist in Europas Städten geboren. Hier bleibt ihre Lebensquelle, hier ist sie am direktesten erfahrbar".

Anrede,
eines der Grundprobleme, das die Autoren der Paulskirchenverfassung ebenso wie die Väter des Grundgesetzes lösen mussten, war das Spannungsverhältnis zwischen der historisch gewachsenen und politisch nicht auflösbaren Tradition der Teilstaaten und dem notwendigen Maß an Zentralgewalt für den Gesamtstaat.

Es ist mithin die Frage der Verteilung von Zuständigkeiten, Ressourcen und Macht in einem föderalen Staatswesen. Auf dem Umweg über Brüssel kehrt diese Fragestellung in Gestalt kleinerer Nachjustierungen – Stichwort Föderalismusreform –, sehr grundsätzlich und aktuell wieder in die deutsche Debatte zurück:

Wie werden sich künftig die Machtverhältnisse zwischen den europäischen Gremien und denjenigen der Mitgliedsstaaten entwickeln. Und wie wird sich unter diesem Einfluss deren innerstaatliches Kräftegleichgewicht verändern?

Auf der europäischen Ebene griff man dazu auf das Subsidiaritätsprinzip zurück. Es hat seine Wurzeln im 16. Jahrhundert und fand über den Liberalismus und die katholische Soziallehre des 19. Jahrhunderts Eingang in das Denken der Staats- und Verfassungsrechtler.

Ein Staat oder Staatenbund soll nur über die Zuständigkeiten verfügen, die Personen, Familien, Unternehmen und lokale Gebietskörperschaften allein nicht angemessen ausfüllen können. Fast möchte man als Kommunalpolitikerin aber glauben, man habe das Subsidiaritätsprinzip so um die Kommunen herumgebaut, dass es für uns garantiert keine Gültigkeit haben soll.

Wendete man das Subsidiaritätsprinzip konsequent an, müsste man die Erledigung jedweder staatlichen Aufgaben von unten nach oben denken und konstruieren, statt, wie inzwischen fast durchgängig der Fall, von der Spitze der Pyramide in Brüssel oder Berlin nach unten durchzureichen.

Denn ein institutionalisiertes Mitspracherecht steht den Bürgerinnen und Bürgern in der "Schule der Demokratie", wie man die Kommunen nennt, indes nicht zu. Dabei hätten die Erfahrungen der Kommunen mancher Debatte in Brüssel gut getan, sei es in Umweltangelegenheiten wie zum Beispiel Klimaschutz und Feinstaub oder die Richtlinien für Auftragsvergabe oder auch im Ausländerrecht .

Die Europastadt Frankfurt wünscht eine politisch lebendige EU, die liberale deutsche Bürgerstadt eine ebensolche Bürgerbeteiligung im eigenen Land. Ich bin überzeugt davon, dass die Rückverlagerung politischer Entscheidung zu den unmittelbar Betroffenen auch der Bereitschaft zur Mitwirkung an politischen Entscheidungen nur gut tun könnte.

Anrede,
eine gescheiterte Revolution vor anderthalb Jahrhunderten, ein Verfassungsdokument, das nie wirklich in Kraft trat – und dennoch sitzen hier nicht nur Historiker und Juristen zu einem gelehrten Kolloquium zusammen.

Vielmehr legt dieses Auditorium Zeugnis davon ab, dass die Paulskirchenverfassung mit Themen aufwartet, die bis heute verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch aktuell sind. Daher ist es für Frankfurt eine große Ehre Veranstaltungsort dieses Verfassungsjubiläums zu sein.

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Mit dieser Ansprache hat Oberbürgermeisterin Petra Roth am Freitag, 27. März, die Feierstunde in der Paulskirche zu "160 Jahre Paulskirchenverfassung" eröffnet. Es gilt das gesprochene Wort.
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